Datenschutz & Datensicherheit

Höchster Sicherheitsstandard über anerkanntes Trust Center.

Datenschutz gemäß DSGVO und BDSG

  • WINPNEU erhält nur Daten, die vorher in der Praxis durch Anwendung der VisioDok-Software anonymisiert wurden.
  • Name des Patienten wird durch alphanumerischen Schlüssel ersetzt.
  • Verschlüsselte Übertragung der Daten von der teilnehmenden Praxis auf einen Server eines zertifizierten Datenzentrums mit Standort in Deutschland.
  • Pseudonymisierung der Arztpraxis.
  • Ein Rückschluss auf die Arztpraxis ist nur unter Anwendung der Informationen, die beim Trust Center hinterlegt sind, möglich.

Pseudonymisieren gem. Art. 4 Abs. 5 DSGVO:

„Pseudonymisierung“ ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Anonymisieren

Weder in der DSGVO noch im (neuen) BDSG(2018) ist eine Definition enthalten.

In dem nicht mehr geltenden BDSG hieß es dazu: „Anonymisieren ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.“

Datenschutz

gem. DSGVO und BDSG

Erwägungsgrund 26 zu DSGVO:
…Einer Pseudonymisierung unterzogene personenbezogene Daten, die durch Heranziehung zusätzlicher Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, sollten als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person betrachtet werden.
… Die Grundsätze des Datenschutzes sollten daher nicht für anonyme Informationen gelten, d.h. für Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann. 6 Diese Verordnung betrifft somit nicht die Verarbeitung solcher anonymer Daten, auch für statistische oder für Forschungszwecke.

Datenschutz gemäß DSGVO und BDSG